Anmeldung zum Ausflug in den PLAYMOBIL-FunPark

Anmeldung für den Ausflug in den PLAYMOBIL-FunPark

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Für jede teilnehmende Person benötigen wir ein separates Anmeldeformular.

Abbuchungsinformationen (SEPA-Lastschriftmandat)

Empfänger: VR-MAX-CLUB
IBAN: DE40760696630099937751
BIC: GENODEF1WBA
Gläubiger-ID: DE37ZZZ00000198832
Mandatsreferenz: Ausflug Playmobil FunPark

Ich/Wir ermächtigen die Raiffeisenbank Heilsbronn-Windsbach eG, Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise/n ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die von der Raiffeisenbank Heilsbronn-Windsbach eGauf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem  Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Wichtiger Hinweis: Eine Rückerstattung des Fahrpreises ist nur bei Stornierung der Teilnahme bis einen Tag VOR dem Veranstaltungstermin möglich.

Datenschutzhinweis
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und der Ihnen in diesem Zusammenhang nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.


Haftungsbeschränkung:
Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Rechtsverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere in Fällen
- der Arglist, des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit,
- der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
- der Übernahme einer Garantie, z.B. für das Vorhandensein einer Eigenschaft,
- der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder
- der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Schadensersatzansprüche wegen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeitervertreter und Erfüllungsgehilfen der Genossenschaft.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.