Die VR NachrangEinlage ist eine Termineinlage mit fester Laufzeit und einer jährlich festen Zinszahlung für die gesamte Laufzeit. Eine Verfügungsmöglichkeit während der Laufzeit ist nicht möglich.
VR NachrangEinlage
Ein Exklusivangebot für unsere Mitglieder und Kunden
- fester, garantierter Zins
- jährlicher Zinsertrag
- sicher bei Ihrer Bank
- kein Kurs- bzw. Währungsrisiko
- keine Kosten
Die VR NachrangEinlage ist eine festverzinsliche Bankeinlage ohne Kursrisiko. Am Ende der Laufzeit erfolgt automatisch ohne Kündigung die Rückzahlung. Für die gesamte Laufzeit erhalten Sie eine feste Verzinsung, die jeweils nachträglich zum 31.12. eines jeden Jahres ausgezahlt wird. Unabhängig von der Entwicklung des Geld- und Kapitalmarktes weist Ihr eingezahltes Kapital durch die Zinsen stets eine positive Entwicklung auf.
Die Details auf einen Blick
Zinssatz | 2,75 % p.a. |
Laufzeit | 6 Jahre (72 Monate) |
Zinsgutschrift | Auszahlung jährlich zum 31.12. |
Mindestanlagebetrag | 25.000,- Euro |
Kosten | Kostenfreie Kontoführung; Entgelte für Sonderleistungen sind im Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank aufgeführt. |
Besteuerung | Die Zinszahlungen unterliegen zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer), dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer. Es besteht die Möglichkeit, einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Bei Fragen zu individuellen steuerlichen Auswirkungen sollte ein steuerlicher Berater hinzugezogen werden. |
Verfügbarkeit | Die nachrangige Einlage ist am Ende der Laufzeit - ohne Kündigung - verfügbar. |
- Anlagebetrag: 25.000,00 EUR (Mindesteinlage)
- Laufzeit: 6 Jahre (keine vorzeitige Kündigung möglich)
- Zinssatz: 2,75 % p.a.
- Zinsgutschrift: jährlich zum 31.12.
- Verfügbarkeit: nur am Ende der Laufzeit
Die Raiffeisenbank Heilsbronn-Windsbach eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz).
Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch Einlagen der Kunden geschützt. Ein Einlagengeschäft in diesem Sinne liegt jedoch nur vor, wenn der Kunde einen unbedingten Rückzahlungsanspruch gegen das Kreditinstitut besitzt. Darunter fallen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen. Nicht erfasst sind Ansprüche des Kunden gegen das Kreditinstitut für die ein Nachrang oder ein Rangrücktritt vereinbart wurde.
Ansprüche aus der nachrangigen Einlage werden im Falle einer Liquidation oder der Insolvenz erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt (Nachrang).
Terminvereinbarung
Vereinbaren Sie doch einfach einen Termin mit Ihrer Beraterin / Ihrem Berater und erfahren Sie mehr über die VR NachrangEinlage.