Nach Jahren rückläufiger und zuletzt negativer Zinsentwicklung freuen wir uns, unseren Kunden mitteilen zu können, dass wir nun auf jeglich Verwahrentgelte (Negativzinsen) verzichten. Somit geben wir die positive Zinsentwicklung an den Kapitalmärkten und die zuversichtliche Markterwartung frühzeitig an unsere Kundinnen und Kunden weiter, obwohl der Zinssatz der europäischen Zentralbank für die Einlagefazilität weiterhin weniger als 0% p.a. beträgt.
Ab 1. Juni 2022 entfielen bereits jegliche Verwahrentgelte (Negativzinsen) auf Konten im Privatkundenbereich. Im Falle einer bereits getroffenen Einzelvereinbarung erfolgt nur noch bis zum 31. Mai 2022 eine Berechnung des vereinbarten Verwahrentgelts (Negativzinsen). Da Abrechnungen von Zinsen im vierteljährlichen Turnus erfolgen, wird eine erfolgte Berechnung von Verwahrentgelt (Negativzinsen) bis einschließlich 31. Mai 2022 in der Abrechnung zum 30. Juni 2022 ausgewiesen.
Für Kommunen, Vereine und Firmenkunden entfallen Verwahrentgelte (Negativzinsen) ab dem 1. Juli 2022. Im Falle einer getroffenen Einzelvereinbarung erfolgt nur noch bis zum 30. Juni 2022 eine Berechnung des vereinbarten Verwahrentgelts (Negativzinsen).
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung.
Ihre Beraterin / Ihr Berater nimmt sich auch gerne Zeit für ein ausführliches Gespräch.